Für privat Versicherte, Beihilfeempfänger, Heilfürsorge-Berechtigte und Selbstzahler orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie der Empfehlung für Analog-Abrechnungen, die im Juli 2024 für privat Versicherte verabschiedet und von fast allen privaten Kassen akzeptiert wurde.
Wieviele Sitzungen innerhalb eines Jahres oder innerhalb einer Therapie von Ihrer Kasse erstattet wird, ist je nach Ihrer Krankenversicherung unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn Ihrer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse nach den Rahmenbedingungen Ihres Tarifs. Sie erhalten zunächst eine Rechnung von mir. Die Kosten können Sie anschließend – je nach Ihrem Tarif – vollständig oder teilweise von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
